Verantwortlich:
Dr. Dieter Dettke,
Redaktion: Stefanie Nesmith
A m e r i c a A l e r t
Informationsservice des Washingtoner Büros der FES
Ausgabe 6/2005 – 5. August 2005
Was Judith Miller als Mitarbeiterin der New York Times widerfahren ist, könnte
bald auch anderen amerikanischen Journalisten passieren, nämlich vor die
Frage gestellt zu werden, entweder seine Informationsquelle Preis zu geben, oder
ins Gefängnis zu gehen. Walter Pincus (Washington Post) und vier weitere
Journalisten anderer Zeitungen haben über den Fall des Wissenschaftlers
Dr. Lee berichtet, der für das Los Alamos Waffenlabor arbeitete und unter
Spionageverdacht geriet. Lee verklagte nun die amerikanische Regierung wegen
Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, weil hohe Beamte des FBI und des
Department of Energy Informationen an Reporter weitergegeben hätten, in
denen die Rede von einem Spionagefall größeren Umfangs die Rede war.
Die meisten Anklagepunkte mussten jedoch später fallen gelassen werden.
Walter Pincus und vier andere Journalisten berufen sich in diesem Fall auf ein
Journalistenprivileg, so wie Judith Miller sich im Fall von Valerie
Plame darauf
berufen hat, die Quelle ihrer Informationen über diesen Fall nicht preisgeben
zu müssen.
Die amerikanischen Gerichte erkennen ein Journalistenprivileg als Ausfluss der
verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit an. Allerdings kann man sich
als Journalist dann nicht auf das Journalistenprivileg berufen, wenn es sich
um die Aufklärung eines Verbrechens handelt. Das ist bei Judith
Miller jedoch
der Fall, weil es sich im Falle von Valerie Plame rein technisch um die Aufklärung
einer schweren Straftat, die bewusste Preisgabe des Namen eines Geheimdienstmitarbeiters,
handelt.
In Wirklichkeit ist der Fall Plame eine höchst politische Angelegenheit,
denn hier sollte mit der Preisgabe ihres Namens eigentlich ihr Mann, Botschafter
Joseph Wilson, getroffen werden, der im Vorfeld des Irak-Krieges die Frage zu
untersuchen hatte, ob der Irak den Versuch gemacht habe, sich im Niger Uran für
den Bau einer Atomwaffe zu verschaffen. Wilson kam in seinem Bericht zu einem
negativen Ergebnis und zog sich damit den Zorn der Bush-Administration zu, die
ihre Kriegsabsicht vor allem auf das mögliche Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen
zu stützen versuchte. Fest steht, dass Karl Rove die Quelle für die
Berichte war, die Valerie Plame als Angehörige des US-Geheimdienstes entlarvten
in der Absicht, damit den Bericht ihres Mannes, Joseph Wilson, über angebliche
Uran-Geschäfte des Irak mit Niger als Produkt von Vetternwirtschaft im CIA
abzuwerten. Dies geht aus den Unterlagen und Emails zwischen dem Journalisten
Matthew Cooper und dem Nachrichtenmagazin TIME hervor, die das TIME Magazine – anders
als die New York Times – dem Special Prosecutor Fitzgerald zur Verfügung
stellte. TIME argumentierte, dass man als Zeitschrift nicht über dem Gesetz
stehe und der Aufforderung des Sonderuntersuchungsrichters Folge leisten müsse.
Die Preisgabe der Dokumente durch TIME wird – wie viele Journalisten befürchten – schwer
wiegende Folgen für die Informationsfreiheit haben. Journalisten ebenso
wie Quellen befürchten Einschüchterung, Druck und letztlich eine Behinderung
freier Berichterstattung, wenn amerikanische Gerichte nicht bereit sind, die
Informationsfreiheit besser zu schützen als das bisher der Fall ist.
Judith Miller entschloss sich in ihrem Fall zum zivilen Ungehorsam statt dem
Gesetz, so wie es jetzt vorherrschende Meinung ist, Folge zu leisten, weil sie
in dieser Auffassung – anders als es TIME Magazine handhabte – von
ihrer Zeitung, der New York Times, unterstützt wurde.
Was eigentlich notwendig wäre, ist eine gesetzliche Anerkennung des Journalistenprivilegs
und nicht nur die common law Duldung. Wichtig wäre vor allem, sicher zu
stellen, dass die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der
Strafverfolgung und dem Wert der Pressefreiheit nicht so stark zu Lasten der
Pressefreiheit erfolgen kann, wie das jetzt bei vielen amerikanischen Gerichten
der Fall ist. Arzt und Patient, Rechtsanwalt und Klient, Pfarrer und Kirchenmitglied
genießen in ihrer jeweiligen besonderen Beziehung zueinander den Schutz
des Gesetzes. Der Presse in Amerika fehlt diese gesetzliche Grundlage.
Dieter Dettke, Washington, 5. August 2005