02.07.2018

Gewerkschaftsarbeit am Scheideweg

Arbeitsgrundlagen von US-Gewerkschaften de facto erheblich erschwert. Zur Supreme Court-Entscheidung Janus v. AFSCME

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Am 26. Juni sorgte der Oberste Gerichtshof der USA mit einer Entscheidung international für Aufsehen, mit der er die Einreiseverbote von Präsident Trump für rechtens erklärte. Nicht weniger wichtig war allerdings ein Urteil des Gerichts vom Folgetag, das die Arbeitsgrundlagen von US-Gewerkschaften de facto erheblich erschweren wird.

Der Fall Janus v. AFSCME drehte sich darum, wie sich Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes finanzieren dürfen. Bis dato gab es gesetzliche Regelungen in über 20 Bundesstaaten, wonach entsprechende Gewerkschaften nicht nur Mitgliederbeiträge, sondern auch Gebühren, sogenannte fair-share fees, von anderen Arbeitnehmern einfordern können. Dahinter steht folgende Überlegung: Tarifverhandlungen sind ein öffentliches Gut, deren Ergebnisse allen Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommen müssen. Zudem müssen US-Gewerkschaften alle von einem Tarifvertrag betroffenen Arbeitnehmer vertreten. Wenn jedoch ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder diese Verbesserungen für die Belegschaft finanzieren, entsteht ein klassisches „free rider“ Problem. Beschäftigte haben einen finanziellen Vorteil, wenn sie kostenlos von den Aktivitäten einer Gewerkschaft profitieren, dieser aber nicht als Beitragszahler angehören. Dadurch wird die Finanzierung von Gewerkschaftsarbeit als Ganzes untergraben. Diesem Problem haben Bundesstaaten wie Kalifornien, Illinois und New York durch fair-share fee-Regelungen vorzubeugen versucht. Diese Gebühren sollen die Tarifarbeit der Gewerkschaften mitfinanzieren, so dass alle Arbeitnehmer unter einem Tarifvertrag einen Beitrag leisten. Dagegen hatte letztes Jahr Mark Janus, ein Mitarbeiter des Gesundheits- und Familienministeriums von Illinois, Klage erhoben. Janus berief sich dabei auf das Recht auf Meinungsfreiheit des Ersten Zusatzartikels der US-Verfassung: Dieses gestatte es nicht, dass Bürger dazu verpflichtet werden, politische Aktivitäten mitzufinanzieren, die sie selber nicht unterstützen.

Ein Urteil entgegen eigener Präzedenzentscheidung…

Der Supreme Court hat der Klage nun stattgegeben. Dies ist gerade deshalb brisant, weil sich das Urteil gegen eine Präzedenzentscheidung des Gerichts aus den siebziger Jahren richtet. Im Fall Abood v. Detroit Board of Education unterschied das Gericht zwischen ideologischen Gewerkschaftstätigkeiten und jener Gewerkschaftsarbeit, die Tarifverhandlungen betrifft. Wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der Gewerkschaft dazu verpflichtet würde, politische Aktivitäten mitzufinanzieren, so läge ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vor. Tarifrunden hingegen sind mit der Verfassung vereinbar. Janus richtete sich gegen ebendiese Trennung. Seine Anwälte argumentierten, dass Tarifverhandlungen nicht von politischer Interessenvertretung zu unterscheiden seien.  Denn: Gewerkschaften würden den Staat in den Verhandlungen dahingehend zu beeinflussen versuchen, worauf dieser seine finanziellen Mittel verwende.

Es kommt nicht überraschend, dass sich das Gericht dieser Argumentation angeschlossen hat. So hatte die konservative Richtermehrheit in ihrer Rechtsprechung der vergangenen Jahre immer wieder signalisiert, dass sie mit der Präzedenzentscheidung brechen könnte. Und erst Ende Mai hatte das Gericht den Rechtsschutz von Arbeitnehmern entscheidend <link news-list e weniger-streitmacht-fuer-arbeitnehmer>geschwächt. Umso kritischer fiel die Einschätzung der von Präsident Obama nominierten Richterin Kagan in ihrem abweichendem Votum zum Janus-Urteil aus: Noch verheerender als die langfristige Schwächung der Gewerkschaften sei der Umstand, dass das Gericht ohne Not vom Präzedenzprinzip („stare decisis)“ abgerückt sei.

Die US-Gewerkschaften stehen also am Scheideweg. Auf der einen Seite zeigen Umfragen, dass seit rund zehn Jahren immer mehr US-Amerikaner die Arbeit von Gewerkschaften schätzen. Auf der anderen Seite versuchen Republikaner seit Jahren, die US-Gewerkschaften zu schwächen, wobei Gerichtsentscheidungen wie diese eine wichtige Rolle spielen. Zudem gab am Ende der diesjährigen Sitzungsperiode Richter Anthony Kennedy bekannt, in den Ruhezustand zu treten. Damit verlässt jener konservative Richter den Supreme Court, der noch am ehesten für progressive Argumente zu gewinnen war. Für ihn könnte nun ein weiterer, junger Trump-Kandidat nachrücken, der die arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung des Gerichts über Jahrzehnte hin fortsetzen dürfte. Auch für europäische Sozialdemokraten lohnt sich daher weiter der Blick hinter das Kapitol.

Felix Koch is Fellow at the Washington office of the Friedrich-Ebert-Stiftung

 

 

 

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